Wir haben gerade von der Gemeinde folgende Nachricht erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach aktuellen Erkenntnissen gelten für die Sportausübung nicht die strengen Regeln, die ansonsten bei Inzidenzwerten über 35 bzw. 50 gelten, sondern nach wie vor die Sonderregelungen des § 10 der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.10.2020. Somit können die Schulturnhallen ab sofort wieder für die Nutzung ohne Maske freigegeben werden.

Beiliegend erhalten Sie den maßgeblichen Auszug von § 10 der BayIfSMV zur Kenntnis. Diese Vorgaben sind neben dem Hygienekonzept der Gemeinde für die Schulturnhallen und den individuellen Hygienekonzepten der Vereine zu beachten.

Wir bitten um Weitergabe der Information an Ihre Vereins-Abteilungen.

 

PS.: Für den Schulbetrieb gelten natürlich unabhängig von Obigem die dort einschlägigen Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Rötzer

Geschäftsleiter

Markt Geisenhausen

Marktplatz 6

D-84144 Geisenhausen

 

Das heißt für uns, ab Mittwoch 21.10.2020 beginnt wieder der Sportbetrieb wie bisher.