Ihr habt sicher in der Presse die aktuellen Corona-Entwicklungen mitbekommen.
Seit heute gilt im Landkreis Landshut die 2G Regel. Das bedeutet für den Indoorsport, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zur Sporthalle haben (Ausnahme Kinder unter 12 Jahren*).
Diese Vorgaben müssen wir natürlich umsetzen.
Wir versuchen alle Trainingszeiten mit 2G Regeln aufrecht zu erhalten, es kann jedoch sein, dass gegebenenfalls zwei Gruppen zusammengelegt werden müssen.
Wichtig: Es müssen die Eltern leider draußen bleiben, der administrative Aufwand der 2G Kontrolle ist von den Trainer*Innen leider nicht zu leisten. Demnach sind leider KEINE Zuschauer zugelassen!
*Kinder unter 12 Jahren haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus.
Bei 2G haben Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren aber nur dann Zutritt, wenn sie geimpft sind.
 
Ergänzung 09.11.2021
Die Staatsregierung hat auf Druck von unterschiedlichen Seiten laut Medien heute Mittag reagiert und die Regelung bzgl. der konsequenten Umsetzung von 2G ab 12 Jahren nun doch gekippt. Nach aktuellem Stand dürfen nun Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre (nicht volljährig), die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu sportlichen Aktivitäten, wie z.B. Vereinstraining zugelassen werden. Nach aktueller Lesart sollte dieser Zeitraum genutzt werden, um sich impfen zu lassen.

Wir hoffen, dass diese Regelung noch im Sinne des Sports zu einer dauerhaften Regelung wird.